Asbest wurde besonders zwischen den 60-er und 80-er Jahren in riesigen Mengen verarbeitet. Mehr als 3000 asbesthaltige Produkte sind bekannt. Obwohl das Herstellen, das Verwenden und das Inverkehrbringen von Asbest seit vielen Jahren verboten sind und zahlreiche Gebäude saniert wurden, gibt es mmer noch zahlreiche Altlasten.

Während nur bei schwach gebundenen Asbestprodukten (Raumgewicht < 1000 kg/m3) eine Bewertung der Sanierungsdringlichkeit durchgeführt werden muss, gelten beim Umgang mit Asbestprodukten im Rahmen von Abbruch-, Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten für alle Asbestprodukte, also auch für stark gebundene Asbestprodukte (Asbestzementprodukte) umfassende Schutzvorschriften. Diese sind umfassend in der "TRGS 519" geregelt.

Leistungsangebot
Gerade bei der Planung, Ausschreibung, Durchführung und gutachterlichen Betreuung von Asbest- und Schadstoffsanierungsmaßnahmen verfügen wir über mehr Erfahrung als viele andere Anbieter. So war Herr Rentschler schon zu Beginn der „Sanierungswelle“ Bauleiter einer Asbestsanierungsfirma und anschließend über mehrere Jahre beim TÜV Südwest (TÜV Süd) als Sachverständiger bzw. Leiter des Referates Schadstoffe tätig. Einen Auszug der betreuten Objekte können Sie der Referenzliste entnehmen.

 

 
Falls in einem Gebäude der Verdacht besteht, dass schwach gebundene Asbestprodukte vorhanden sind, hat der Gebäudeeigentümer eine Bewertung der Sanierungsdringlichkeit zu veranlassen. Betroffen sind hiervon hauptsächlich größere Gebäude, insbesondere aus den 70-er Jahren. Wie die unten angefügten Bilder zeigen, können aber auch Einfamilienhäuser starke Asbestbelastungen aufweisen. Während schwach gebundene Asbestverwendungen in kleineren Wohnhäusern eher selten bzw. in geringem Umfang vorliegen, kommen andere Schadstoffe wie z. B. PCP, Lindan (Holzschutzmittel allgemein), ältere künstliche Mineralfasern, Formaldehyd auch in Einfamilienhäusern häufig vor. Insbesondere wenn die Gebäudehüllen älterer Häuser im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen dichter gemacht werden (zusätzliche Sperr- und Dämmschichten, neue Fenster) kann es zu einem Anstieg der Raumluftbelastungen kommen. Nicht selten führt dies bei Bewohnern zu Befindlichkeitsstörungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Stellen Sie sich vor, sie erwerben eine wie auf den Bildern dargestellte Immobilie und entdecken solche Belastungen erst später. Da der Verkäufer nur bei arglistigem Verschweigen von Schadstoffbelastungen haftet, trägt der Käufer im Allgemeinen das Hauptrisiko. Dem Käufer einer Immobilie ist daher dringend zu raten, sich vor Erwerb über mögliche Asbest bzw. Schadstoffbelastungen zu erkundigen. Unsere Schadstoffkataster sind übersichtlich, leicht verständlich und geben Ihnen Rechts- und Planungssicherheit.
 
Vorteile
  • Schaffen von Rechtssicherheit
  • Finanzielle bzw. wirtschaftliche Sicherheit.
  • Planungsgrundlage und Planungssicherheit (Umbaumaßnahmen / Bauen im Bestand)
  • Gesundheitsschutz (Gefahrenquellen erkennen und vermeiden bzw. verringern)
 
 
 
Asbest- und Schadstoffsanierungsmaßnahmen werden häufig im laufenden Betrieb durchgeführt. Deshalb ist bei Sanierungen verstärkt auf die Sicherheit Dritter zu achten. Grundlage hierfür ist ein sorgfältig geplanter und reibungsloser Ablauf der Sanierungsmaßnahme. Ein reibungsloser Ablauf ist auch eine Grundbedingung für eine optimale Wirtschaftlichkeit.
 
Bei den von uns betreuten Sanierungsmaßnahmen legen wir größten Wert darauf, den erforderlichen Aufwand sinnvoll zu begrenzen. Häufig wird bei Sanierungsmaßnahmen ein viel zu hoher Aufwand betrieben. Nicht selten gehen hier die Interessen zwischen dem Planer und dem Auftraggeber auseinander. Wir versprechen Ihnen, den optimalen Sanierungserfolg bei geringem finanziellen Aufwand und hoher Sicherheit
anzustreben.
 
 
 
 
Trotz bester Planung von Sanierungsmaßnahmen kann der Sanierungserfolg nur bei einer sorgfältigen und verantwortungsbewussten Durchführung gewährleistet werden. Diese kann durch das Einschalten einer neutralen Bauleitung erreicht werden. Insbesondere ist bei Sanierungen im Betrieb auf die Einhaltung der sicherheitstechnischen Vorschriften und Maßnahmen zu achten. Zu einer sinnvollen Sanierungsbegleitung gehören die Abnahme der sicherheitstechnischen Einrichtungen und begleitende Kontrollen wie z. B. bei Asbest und KMF Messungen der Raumluftkonzentrationen im angrenzenden Bereich und des Unterdrucks.
 
 
Die Anlässe für Gutachten bei Asbest und sonstigen Schadstoffen sind vielfältigster Art. Häufig sind Schäden infolge unsachgemäßen Umgangs mit Schadstoffen zu begutachten. Obwohl es z. B. für Asbestzement keine Sanierungspflicht gibt, werden diese Produkte oft falsch „saniert.“
Bei Asbestzementdächern und Fassaden werden auch Gutachten wegen der steuerlichen Absetzbarkeit angefordert.
Das Anbringen von Photovoltaikanlagen auf Asbestzementdächern ist verboten.
Unter bestimmten Voraussetzungen erteilen einzelne Behörden hierfür eine Ausnahmegenehmigung. Auch ist es u.U. baulich möglich, eine Photovoltaikanlage zu montieren, ohne dabei an der Asbestzementeindeckung zu arbeiten.
 
 
 
 
Diese werden vor allem zur Ermittlung und Bewertung einer möglichen Schadstoffbelastung, zur Festlegung des Umfangs einer evtl. erforderlichen Sanierung und zur Erfolgskontrolle durchgeführt.
 
Wir bieten Ihnen sämtliche gängigen Untersuchungen und Messungen an. Auch hier legen wir größten Wert darauf, den Untersuchungsaufwand auf das notwendige Maß zu beschränken und treffsichere Aussagen zu machen. Mit der Analyse beauftragen wir ausschließlich renommierte Labors.
 

TRGS- Lehrgänge (s.a. "Ausbilder"):

Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs-, und oder Instandhaltungsarbeiten mit Asbest oder asbesthaltigen Gefahrstoffen durchführt oder an der Abfallbeseitigung beteiligt ist, muss mindestens einen sachkundigen Verantwortlichen und einen sachkundigen Aufsichtsführenden bestellen. Der Nachweis der Sachkunde kann nur durch die Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang erbracht werden. Seit Anfang der 90-er Jahre ist Herr Rentschler Referent bei Sachkundelehrgängen für ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten bzw. ASI-Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbestprodukten. Sind Sie an einem Lehrgang interessiert? Wir beraten Sie hinsichtlich des erforderlichen Sachkundenachweises und organisieren bei Bedarf zusammen mit dem Lehrgangsträger entsprechende Lehrgänge.