Als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator betreuen wir Ihr Bauvorhaben von der Planung und Ausführung bis hin zum späteren Betrieb im Hinblick auf erforderliche Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
 
Seit 1. Juli 1998 gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Ziel ist es, für eine wesentliche Verbesserung des Schutzes der Beschäftigten auf Baustellen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit zu sorgen. Die Realisierung dieser Pflicht während der Planungs- und Ausführungsphase eines Bauvorhabens muss durch einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gewährleistet werden, sobald diese mangels Fachkenntnis nicht vom Bauherrn selbst übernommen werden kann. Als geprüfter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator erfüllen unsere Mitarbeiter diese Verpflichtung für Sie.
 
Auch hier verstehen wir uns als Partner unserer Bauherren und sämtlicher am Bau Beteiligten. Unsere Kompetenz spiegelt sich gerade auch in der mehrfachen Betreuung von Industriebauten wieder.